ViTAB TM maxi Videophon, Tablet mit 25.5 cm Bildschirmdiagonale Bildschirmtelefon
Modernes tragbares SIP Videophon für Gehörlose und Hör- Sehbehinderte mit AVISO Bee,oder LISA Lichtsignalsystem sowie Anschlussmöglichkeit für Bluetooth-Tastatur
Produktausstattung:
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Tablet mit 25.5 cm Bildschirm-Diagonale, tragbar, Accubetrieb
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speziell geeignet für Hör – Sehbehinderte
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Textkommunikation möglich, auch über externes Mini-Keyboard (Optionales Zubehör, Art. 012262)
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inkl. Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (nur in der Schweiz)
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inkl. Sender und 1 Empfänger, kompatibel zur AVISO Bee-Lichtsignalanlage (oder Lisa-Signalanlage)
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inkl. praktischen Geräte - Halter
Empfohlenes Zubehör: ViTAB TM Tastatur Bluetooth (Artikel-Nr.: 012262)
Das Gerät kann, gemäss Kreisschreiben von der IV, durch die IV finanziert werden. (Siehe unteren Text)
Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI)
15.06 HVI SIP-Videophone,
sofern es einer gehörlosen oder hochgradig schwerhörigen versicherten Person, die in Gebärdensprache kommuniziert, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die notwendigen Kontakte mit der Umwelt auf anderem Wege herzustellen und sie über die notwendigen intellektuellen und motorischen Fähigkeiten zur Bedienung eines Videophones verfügt. Die Abgabe erfolgt leihweise. Der Höchstbeitrag beträgt CHF 1‘700 inkl. MwSt.
2177 Ein Videophone mit SIP-Standard (Session Initiation Protocol) kann an Personen abgegeben werden, welche in Gebärdensprache kommunizieren. Die Abgabe beschränkt sich grundsätzlich auf ein Gerät pro vP. Zwei Geräte können nur an Erwerbstätige abgegeben werden, wenn das zweite Gerät am Arbeitsort eingesetzt wird.
2178 Die Abgabe beschränkt sich auf Videophones. Die Video-Vermittlung von Gesprächen zwischen Gehörlosen und Hörenden erfolgt über die Firma Procom (Stand 31.12.2012, Aufnahme unter Grunddienstkonzession im Fernmeldegesetz auf 2018 angestrebt). Mobiltelefone oder Computer (inkl. Tablet-PC's) können nicht durch die IV finanziert werden, da sie zur Grundausstattung eines Haushaltes gezählt werden (IKT-Ausstattung, Bundesamt für Statistik). Die Vermittlung von Textnachrichten zwischen Gehörlosen und Hörenden ist zudem für die Betroffenen mit keinen Mehrkosten verbunden (z.B. App TexMee für Smartphones).
2179 Ein Videophone kann höchstens alle 7 Jahre durch die IV finanziert werden.
2180 Personen, welche vor dem 31.12.2012 einen Antrag für ein Schreibtelefon oder ein Faxgerät bei der IV-Stelle eingereicht haben, verfügen über Besitzstand auf diesen Geräten. Solange die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 2 HVI erfüllt sind, können ein allfällig notwendiger Ersatz oder Reparaturen dieser Geräte durch die IV übernommen werden. Es ist zu beachten, dass sich die Abgabe in diesem Fall auf ein Schreibtelefon oder Faxgerät beschränkt und keine zusätzliche Abgabe eines Videophones möglich ist. Ausgeschlossen von einem Besitzstand sind Mobiltelefone mit Spezialsoftware, da es sich dabei um nicht invaliditätsbedingte Kosten handelt.
Gerne stellen wir für Sie auf Anfrage einen Antrag zur Kostenbeteiligung bei Ihrer IV Stelle.